Zusatzbudget für regionale Projekte
im Bereich der gesteuerten Zuwanderung und für regionale Projekte im Bereich der Arbeitgeberattraktivität
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der vom Gesetzgeber im Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellten Haushaltsmittel besteht aus heutiger Sicht die Möglichkeit, über die den regionalen Fachkräfteallianzen nach den bekannten Verteilungskriterien bereitzustellenden regionalen Projektbudgets hinaus ein Zusatzbudget 2021 zur Verfügung zu stellen. Dieses kann für folgende Projektinhalte eingesetzt werden:
1) Gesteuerte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender (Fördergegenstand B.I. Nr. 7 Fachkräfterichtlinie)
2) Fachkräftegewinnung und –bindung sowie Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität durch Ausbau lebensphasenorientierter bzw. strategischer Personalarbeit (besonders in KKU) (Fördergegenstände B.I. Nr. 2, 4 und 9 der Fachkräfterichtlinie)
Das Ziel der Projekte soll darin bestehen, KKU und KMU für Gesteuerte Zuwanderung und strategische Personalarbeit zur Deckung derer Fachkräftebedarfe sowie zur Mitarbeiterbindung zu sensibilisieren, mittels geeigneter Maßnahmen zu unterstützen sowie diesbezügliche Netzwerke, Strukturen und/oder Kooperationen zu stärken. Idealerweise sollten diese Projekte einen Modellcharakter für zukünftige ähnliche Projekte aufweisen. Denkbar sind Projekte einzelner als auch mehrerer kooperierender Regionen.
Bei Interesse bitten wir Sie, Ihre jeweiligen Projektideen in Form elektronischer Projektskizzen an das SMWA zu senden. Die Projektskizzen sollten klar darlegen, welche konkreten Ziele die jeweiligen Projekte verfolgen, welche Maßnahmen innerhalb der Projekte umgesetzt werden sollen und welche Methoden dabei zur Anwendung kommen. Ebenso soll dargestellt sein, auf welche Weise die Erfolge der Projekte begleitend und im Nachgang gemessen werden können. Die Benennung der voraussichtlich zu erwartenden Projektkosten ist zwingend mit anzugeben. Insgesamt ist zudem zu beachten, dass die Projekte schwerpunktmäßig nicht solche Aufgaben und/oder Maßnahmen enthalten sollten, die in die Zuständigkeit vorhandener staatlicher Regelstrukturen gehören.
Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen ist der 30.06.2021. Nach Einreichung der Projektideen der interessierten regionalen Fachkräfteallianzen wird zeitnah über die konkrete Zuteilung dieser zusätzlichen Fördermittel auf die einzelnen regionalen Fachkräfteallianzen entschieden:
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Referat 23 | Fachkräfte
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